Befriedigung der Insolvenzgläubiger
Im Eröffnungsbeschluss werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Im Prüfungastermin werden dann die Forderungen ihrer Höhe und Richtigkeit nach geprüft. Der Schuldnerin steht auch das Recht zu, Forderungen zu bestreiten. Nach Abschluss des Prüfungstermin wird der Insolvenzverwalter mit der Verteilung der Masse an die Gläubiger beginnen. Diese wird entsprechend quotal erfolgen.
Nach der Verteilung, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des des Insolvenzverfahrens.
Sollte die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten nicht abdecken können, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Sollte die Masse nicht zur vollständigen Abdeckung der sonstigen Verfahrenskosten ausreichen, wird das Verfahren entsprechend wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt.
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