Mittwoch, 4. Juli 2018

GmbH löschen oder liquidieren?

Liquidation

Die Liquidation einer GmbH ist ein zeitaufwändiges und komplexes Verfahren, welches, bedingt durch das Sperrjahr, mindestens 14 Monate in Anspruch nimmt.
 
Bei insolvenzgefährdeten GmbH's und sonstigen juristischen Personen auch deshalb ungeeignet, weil im Zuge der Liquidation auch weiterhin sämtliche Insolvenzantragspflichten für den Liquidator bestehen bleiben.

Insofern verlagert man die Probleme lediglich auf den Liquidator ohne indes eine Lösung für die krisenbehaftete GmbH gefunden zu haben.
 
Durch den dreimalig öffentlich bekannt zu machenden Gläubigeraufruf, eine erhöhte Bilanzierungs- und Berichtspflicht, sowie zahlreichen, dem GmbH-Gesetz entsprechenden Beschlüssen und Nachweispflichten, ist eine Liquidation nur denjenigen Unternehmern zu empfehlen, die mangels Nachfolge, altersbedingt ihren Betrieb aufgeben möchten und deren GmbH ansonsten schuldenfrei ist.

Die im Internet oftmals angebotene (schnelle) Liquidation wegen Vermögenslosigkeit, scheitert meist an der schleppenden Bestätigung der Finanzämter, dass keine Steuerschulden bestehen. Zudem muss der Geschäftsführer / Liquidator u.a. notariell versichern, dass keine Gläubigerforderungen existieren, was selten der Fall sein dürfte.
 
Dies birgt ein hohes Risiko für den Fall einer nachträglich bekannt werdenden Forderungsanmeldung, mit der Folge, dass ein gerichtlich bestellter Liquidator eine Nachtragsliquidation durchführt.

Regelmäßig auch nicht das, was man als Inhaber eines krisenbedrohten Unternehmens möchte.  

Verschmelzung und Sitzverlegung in der EU

Besser sind da die Möglichkeiten, die uns das EU-Recht schon seit dem "Sevic-Urteil" 2012 beschert hat.
 
Die Möglichkeit der Fusion, oder auch Verschmelzung genannte Zusammenführung von einer deutschen GmbH mit einer Auslands-GmbH, wobei die deutsche GmbH auf die Auslands-GmbH "aufgeschmolzen" wird und aus dem deutschen Handelsregister "verschwindet", sprich gelöscht wird.
 
Die übernehmende EU-Gesellschaft, wie auch die deutsche GmbH, können hier auf Grundlage einer jeweiligen Stichtagsbilanz, die nicht älter als 8 Monate sein darf und einem Fusionsplan die Gesellschaften miteinander verschmelzen.
 
Die GmbH wird von Amts wegen gelöscht, weil sie nicht mehr existiert. Dies nur zur Erklärung...

Sie haben als Gesellschafter und Geschäftsführer mit dieser ganzen steuerrechtlichen Abwicklung nichts zu tun, da die EU-Gesellschaft Ihre Gesellschaftsanteile sofort notariell übernimmt, Sie als Geschäftsführer abberuft und entlastet. Alles weitere ist dann Sache der Käufergesellschaft.
 
Diese wird alsdann sämtliche notwendigen Schritte, wie oben beschrieben, einleiten und umsetzen - mit der Folge, dass die GmbH innerhalb von 3-4 Wochen gelöscht ist. Durch die Fusion gehen sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die aufnehmende Gesellschaft über.

Damit entfällt auch eine Insolvenzantragspflicht in Deutschland, da es keine GmbH mehr gibt.
Auch geeignet bei anstehenden Steuerprüfungen und Prüfungen der Sozialkassen.