Donnerstag, 25. Januar 2018

Positive Fortführungsprognose vermeidet Überschuldungstatbestand

Die Fortführungsfähigkeit eines Unternehmens ist immer dann gegeben, wenn die betriebswirtschaftlichen Rahmendaten vorhanden, die Zahlungsfähigkeit gegeben ist und ein Markt vorhanden ist, der eine bestimmte wirtschaftliche Zukunft wenigstens mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt. 
Die Erstellung einer positiven Fortführungsprognose ist also gleichzeitig die Prüfung und auch der Beweis, dass eine Zahlungsunfähigkeit nicht vorhanden ist und dass das Unternehmen zukünftig wahrscheinlich wirtschaftlich erfolgreich tätig sein wird. Wesentlicher Bestandteil einer positiven Fortführungsprognose ist damit ein konservativer Liquiditätsplan, der nach den betrieblichen und branchenspezifischen Anforderungen im Prüfungszeitraum darzustellen ist.
Eine positive Fortführungsprognose ist die Zusammenfassung einer Umsatz- und Ertragsplanung –eine Planung der Fortführung unter Vollkosten – und eine entsprechende Liquiditätsplanung.

Mit der Umsatz- und Ertragsplanung in Verbindung mit der Entwicklung (Lagerbestände, halbfertige Arbeiten, Forderung und Verbindlichkeiten etc.) im Prognosezeitraum muss dann eine entsprechende Planbilanz zusätzlich erarbeitet werden.

Gerade vor dem Hintergrund des Blicks auf Eigenkapitalentwicklung – und damit verbundener Insolvenzszenarien – ist eine Planbilanz ein „Muss“ im Rahmen der positiven Fortführungsprognose. Positive Fortführungsprognosen werden entweder als Entlastungsgrundlage für überschuldete Unternehmen benötigt oder als Entscheidungshilfe bei der Kreditvergabe, wenn das Unternehmen in wirtschaftlich schwieriger Lage ist und bereits bei den Finanzinstituten in den Sanierungs-/ Restrukturierungsabteilungen geführt wird.

Alle Annahmen, die in der Planung einfließen, müssen konservativ hergeleitet und plausibel erklärt werden.
Damit einhergehend sind auch sogenannte weiche Faktoren mit einzubeziehen, wie z. B. Fähigkeit des Managements, Kompetenz der Geschäftsführer, die sich auf den Markt bzw. das Marktumfeld beziehen.

Mittwoch, 17. Januar 2018

Insolvenzrechtsreform: Schneller schuldenfrei nach Pleite?

Die Erwartungen an die Reform des Insolvenzrechts im Sommer 2014 waren groß: Verbraucher sollen nach einer Pleite schneller wieder auf die Beine kommen. Jetzt liegen erste Daten vor.
 https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article213135621/Insolvenzrechtsreform-Schneller-schuldenfrei-nach-Pleite.html

Mittwoch, 10. Januar 2018

Neustart nach Insolvenz: Modemarke Laurèl meldet Franchise-Eröffnung

Hochwertige, moderne Damenbekleidung mit femininen Schnitten, leuchtenden Farben und originellen Details bietet die Modemarke Laurèl. 1978 in München zunächst als Zweitlinie der Marke Escada gegründet, hatte das Konzept in den vergangenen Jahren mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen und musste Insolvenz anmelden. Wie verschiedene Medien berichten, geht es nun jedoch wieder aufwärts.
https://www.franchiseportal.de/franchise-journal/news/neustart-nach-insolvenz-modemarke-laurel-meldet-franchise-eroeffnung-a-30539.html

Donnerstag, 4. Januar 2018

Manchmal muss ein Unternehmen mehrmals in die Insolvenz bis es marktfähig wird

Dulig sieht Waggonbau-Insolvenz als Chance

Waggonbau Niesky
Blick in eine Werkhalle von Waggonbau Niesky.Bildrechte: WBN Waggonbau Niesky GmbH
Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig hat den Waggonbauern in Niesky seine Unterstützung in Aussicht gestellt. Sein Ministerium stehe in engem Kontakt mit dem Unternehmen, teilte Dulig nach der Ankündigung der Insolvenz in Dresden mit. "Wir werden mit allen Kräften das Unternehmen unterstützen, um im Zuge des Insolvenzverfahrens [...] die Weiterführung des Betriebes und die Arbeitsplätze vor Ort zu sichern." Er sehe in der Insolvenz auch eine Chance für einen Neustart des Unternehmens, insbesondere aufgrund der qualifizierten Mitarbeiter und des vorhandenen technischen Know-hows.

 https://www.mdr.de/sachsen/bautzen/dulig-sieht-insolvenz-als-chance-100.html