Richtlinie EU 2019/1023
Die Bundesregierung hat eine Reform des Insolvenzverfahrens beschlossen:
Wer zahlungsunfähig geworden ist, soll sich nach drei Jahren
entschulden können – bislang sind es bis zu sechs Jahre.
Das gilt für alle Verfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt werden.