Insolvenzgutachten
Parallel zur Anordnung vorläufiger Maßnahmen hat das Gericht den vorläufigen Verwalter beauftragt, die Voraussetzungen zur Erföffnung des Insolvenzverfahrens zu prüfen. Eröffnungsgründe sind Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung, sowie ausreichend Masse um die Verfahrenskosten zu decken. In die Insolvenzmasse fällt sämtliches Vermögen, welches zu diesem Zeitpunkt der insolventen GmbH gehört und welches sie im Rahmen des Verfahrens noch erlangen wird. Hierzu zählen auch Ansprüche gegen Gesellschafter und Geschäftsführer. Rechte Dritter werden im Rahmen der Ab- und Aussonderungen berücksichtigt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird diesen Bericht in Form eines Gutachtens vorlegen und dem Gericht empfehlen das Verfahren zu eröffnen oder mangels Masse abzulehnen.
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