Damit wurde der Grundstein für eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens im Rahmen einer Insolvenz in Eigenverwaltung gelegt. Dieses war nur möglich, weil sich der Geschäftsführer bereits in einem frühen Krisenstadium an uns gewandt hat und uns so ausreichend Gelegenheit gegeben hat das Vorliegen der Voraussetzungen der Eigenverwaltung gemäß § 270 ff. InsO zu dokumentieren und entsprechend zu beantragen. Nach Prüfung ist der vom Gericht bestellte vorläufige Sachwalter zu einem entsprechenden positiven Votum gelangt, woraufhin mit Datum vom 29.04.2021 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet wurde. Die Mitarbeiter, wie auch die Gläubiger wurden bereits in der Antragsphase mit eingebunden und konnten so davon überzeugt werden, sich am Sanierungsprozess zu beteiligen. Ihnen und allen anderen Beteiligten gebührt an dieser Stelle unser Dank.