Eröffnungsantrag gem. §§ 13ff. InsO
Das Insolvenzverfahren beginnt durch Antragstellung des Geschäftsführers als Eigenantrag oder auf Antrag eines Gläubigers durch Fremdantrag.
Hier werden schon die maßgeblichen Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Insofern ist es für den Geschäftsführer erforderlich schon beim Insolvenzantrag alles richtig zu machen............
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