Samstag, 4. September 2021

Seit Montag dem 3.5.2021 besteht wieder die volle Insolvenzantragspflicht

Ist eine Firma überschuldet und kann ihre Zahlungsverpflichtungen und Kredite in absehbarer Zeit nicht bedienen, ist der Geschäftsführer gem. § 15a InsO verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen den Antrag auf Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht einzureichen.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch der Wegfall des bisherigen §64 GmbHG welcher nunmehr in §15a InsO geregelt ist.

Sonntag, 2. Mai 2021

Mit Beschluss vom 29.04.2021 wurde für die Fahrzeug- und Landtechnik Rödgen GmbH ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet

Damit wurde der Grundstein für eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens im Rahmen einer Insolvenz in Eigenverwaltung gelegt. Dieses war nur möglich, weil sich der Geschäftsführer bereits in einem frühen Krisenstadium an uns gewandt hat und uns so ausreichend Gelegenheit gegeben hat das Vorliegen der Voraussetzungen der Eigenverwaltung gemäß § 270 ff. InsO zu dokumentieren und entsprechend zu beantragen. Nach Prüfung ist der vom Gericht bestellte vorläufige Sachwalter zu einem entsprechenden positiven Votum gelangt, woraufhin mit Datum vom 29.04.2021 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet wurde. Die Mitarbeiter, wie auch die Gläubiger wurden bereits in der Antragsphase mit eingebunden und konnten so davon überzeugt werden, sich am Sanierungsprozess zu beteiligen. Ihnen und allen anderen Beteiligten gebührt an dieser Stelle unser Dank.

Donnerstag, 21. Januar 2021

Insolvenzantragspflicht soll bis Ende April 2021 ausgesetzt bleiben

 

Mehr Rechtssicherheit in Krisenzeiten

Die Coronavirus-Pandemie ist eine Belastung für das Wirtschaftsleben. Die Bundesregierung will die Folgen für Unternehmen abmildern. Deshalb gilt schon jetzt eine Insolvenzaussetzung bis zum 31. Januar 2021. Diese Regelung soll nun bis Ende April 2021 verlängert werden.