Schützen Sie sich und Ihre Familie vor enteignungsgleichen Eingriffen des Staates.
Durch den Aufbau einer Familienstiftung versetzen wir Sie
in die Lage Ihr Vermögen zu schützen und Ihre unternehmerischen Ziele zugriffssicher
zu verwirklichen.
Die amtierende Regierung in Kombination mit der
europäischen Fiskalpolitik sowie den nicht absehbaren wirtschaftlichen Folgen
der Corona-Pandemie bergen ein schwer abzuschätzendes Risiko wie zukünftig
privates Vermögen zur Bewältigung anstehender Haushaltsdefizite herangezogen
werden wird.
Dies wird naturgemäß die größeren Vermögen betreffen deren Schutz
im Fokus unserer Überlegungen stehen.
Das in die Stiftung eingebrachte Vermögen wird dem Zugriff
Dritter entzogen und gehört sozusagen „sich selbst“. Durch die Auswahl der
Destinatäre (Begünstigte) bestimmen Sie wer und in welchem Umfang Zuwendungen
aus dem Stiftungsvermögen erhält.
Durch die Stiftungsgründung zu Lebzeiten können so
unternehmerische Nachfolgeregelungen getroffen werden und zukünftige
Erbstreitigkeiten vermieden werden.
Durch satzungsgemäße Gestaltungsmöglichkeiten kann die
Familienstiftung auch als Gesellschafter bestehender Firmenstrukturen dienen
und als vermögensverwaltende Stiftung von der Gewerbesteuer befreit werden.
Die Besteuerung einer Stiftung erfolgt analog zur
Besteuerung von Kapitalgesellschaften, Einnahmen der begünstigten Destinatäre
sind einkommensteuerpflichtig.
Die Gründung einer Familienstiftung empfiehlt sich ab einem
Barvermögen von mindestens € 100.000,-- in Verbindung mit Immobilien,
Wertpapieren und sonstigen Vermögensgegenständen.
Zu beachten ist, dass die Stiftung sich selbst tragen muss
und das Stiftungsvermögen als solches erhalten bleibt.
Ist dies nicht der Fall, kann auch eine sogenannte
Verbrauchsstiftung in Betracht gezogen werden.
In Einzelfällen kann auch parallel zur Errichtung einer
Familienstiftung die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung anzuraten sein, um
die Vorzüge einer sogenannten „Doppelstockstiftung“ in Anspruch nehmen zu
können.