Montag, 24. April 2023

Formwechsel und Sitzverlegung einer GmbH innerhalb der EU & EWR seit dem 1.3.2023 möglich

Die EU Richtlinie 2017/1132 wurde mittlerweile in nationales Recht umgesetzt und im UmwG §§333ff. gesetzlich geregelt. Sie erlaubt nunmehr die längst versprochene EU-weite (identitätswahrende) Sitzverlegung einer deutschen GmbH in sämtliche EU-Staaten. Ausgenommen sind Umwandlungen in Kapitalgesellschaften aus Drittstaaten.

Voraussetzung ist, dass der Satzungssitz der GmbH in das entsprechende Land verlegt wird, mit der Folge, dass die deutsche GmbH von Amts wegen aus dem deutschen Handelsregister gelöscht wird und im Aufnahmestaat 1:1 weiter existiert. 

Die Anforderungen an dieses Verfahren hat der deutsche Gesetzgeber (wie immer) an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft, die formgerecht einzuhalten sind.

Dazu gehören:

Erstellung eines Formwechselplanes
Erstellung eines Formwechselberichts
Formwechselprüfung (zur Vermeidung rechtsmissbräuchlicher Anwendung)
Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter
Anmeldung des Formwechsels


Mittwoch, 15. März 2023

Neues Umwandlungsgesetz im Hinblick auf grenzüberschreitende Vorgänge

 

Am 20.01.2023 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) und damit vor allem Änderungen im Umwandlungsgesetz (UmwG) mit Blick auf grenzüberschreitende Vorgänge gebilligt.