Donnerstag, 21. September 2017

Ablauf einer GmbH-Insolvenz (5)

Eröffnungsbeschluss

Durch den Eröffnungsbeschluss gehen nunmehr sämtliche Verfügungsrechte auf den Insolvenzverwalter über. Die Gesellschaft wird aufgelöst, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen wird zu Gunsten der Insolvenzgläubiger gesichert. Der Geschäftsführer hat keine Verfügungsmacht mehr und kann sein Amt jederzeit niederlegen. Der Insolvenzverwalter hat jetzt die Möglichkeit Rechtsgeschäfte aus der Vergangenheit anzufechten, wenn dadurch die Insolvenzgläubiger benachteiligt wurden. Er hat zudem das Recht, nicht vollendete Verträge zu erfüllen oder diese abzulehnen, das sog. Wahlrecht. Miet- und Pachtverträge wird der Insolvenzverwalter mit einer 3-Monats Frist kündigen, dasselbe gilt für die Arbeitsverträge. Mitarbeiter, die zur Betriebsfortführung nicht erforderlich sind, werden sofort freigestellt werden und die Ihnen zustehenden Gelder von der Arbeitsagentur erhalten.

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