Dienstag, 28. Juli 2020

EU-Richlinie 2019/1023 wird jetzt auch in Deutschland umgesetzt

Richtlinie EU 2019/1023

Die Bundesregierung hat eine Reform des Insolvenzverfahrens beschlossen: Wer zahlungsunfähig geworden ist, soll sich nach drei Jahren entschulden können – bislang sind es bis zu sechs Jahre.

Das gilt für alle Verfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt werden. 

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