- Die Insolvenzanmeldung betrifft ausschließlich die Beate Uhse AG in ihrer Funktion als Holding. Für die Tochtergesellschaften der Beate Uhse AG soll keine Insolvenz beantragt werden.
- Beate Uhse hatte wiederholt die Vorlage des Jahresberichts für 2016 verschieben müssen und Umsatz- und Gewinnprognosen nach unten korrigiert.
Der Erotikhändler Beate Uhse
will Insolvenz beantragen. "Der Vorstand der Beate Uhse AG, Michael
Specht, hat sich zu diesem Schritt entschlossen, um die Sanierung der
gesamten Gruppe in Eigenverwaltung nachhaltig umzusetzen", teilte die
Beate Uhse AG mit.
Die Insolvenzanmeldung betreffe ausschließlich
die Beate Uhse AG in ihrer Funktion als Holding, für die
Tochtergesellschaften der Beate Uhse AG werde keine Insolvenz beantragt.
"Damit halten die operativen Gesellschaften in Deutschland und den
Niederlanden ihren Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrecht und die
Handlungsfähigkeit wird gesichert."
Hintergrund des Insolvenzantrags sind
gescheiterte Bemühungen, eine Umschuldung im Zusammenhang mit einer
Anleihe im Volumen von 30 Millionen Euro zu
erreichen. Dabei habe keine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden
können. Insofern habe die Zahlungsunfähigkeit der Beate Uhse AG gedroht.
Mit Blick auf das angestrebte Insolvenzverfahren sagte Specht:
"Wir haben damit einen Weg eingeschlagen, bei dem wir sehr
zuversichtlich sind, die Unternehmensgruppe als Ganzes sanieren
zu können."Bafin hatte schon mit Zwangsgeld gedroht
Die Anleihe hätte im Sommer 2019 zurückgezahlt werden müssen und ist mit 7,75 Prozent hochverzinst.Dass Beate Uhse in größeren Schwierigkeiten steckt, war schon länger bekannt. Beate Uhse hatte zum wiederholten Mal die Vorlage des Jahresberichts für 2016 verschieben müssen und Umsatz- und Gewinnprognosen nach unten korrigiert.
Die Bilanz sollte nunmehr an diesem Freitag vorgelegt werden. Der im April berufene Vorstandsvorsitzende Specht hatte im Juni seinen Finanzchef gefeuert und mit einer Unternehmensberatung den Finanzbereich und das Rechnungswesen gründlich durchleuchtet.
Die Finanzaufsicht BaFin hat Beate Uhse bereits Zwangsgelder in Höhe von 220 000 Euro angedroht, weil das Unternehmen Hinweispflichten einer Aktiengesellschaft nach dem Wertpapierhandelsgesetz verletzt hat.
An der Börse ist der Handel mit den Beate-Uhse-Aktien ausgesetzt. Zuvor lagen die Papiere, die mit einem Kurs von neun Cent ohnehin nur noch im Penny-Stock-Bereich notieren, knapp fünf Prozent im Minus. Die Anleihen, deren Kurs schon im Jahr 2015 dramatisch abstürzte, liegen nur noch bei etwas mehr als elf Euro - und damit bei etwa einem Zehntel des Ausgabepreises.
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