Donnerstag, 21. Januar 2021

Insolvenzantragspflicht soll bis Ende April 2021 ausgesetzt bleiben

 

Mehr Rechtssicherheit in Krisenzeiten

Die Coronavirus-Pandemie ist eine Belastung für das Wirtschaftsleben. Die Bundesregierung will die Folgen für Unternehmen abmildern. Deshalb gilt schon jetzt eine Insolvenzaussetzung bis zum 31. Januar 2021. Diese Regelung soll nun bis Ende April 2021 verlängert werden.

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