Montag, 28. September 2020

Der Gesetzgeber ist dabei die EU Richtlinie 1023/2019 auch für Firmen umzusetzen

 ...und außerhalb eines Insolvenzverfahrens die Restrukturierung und Entschuldung eines Unternehmens zu ermöglichen. 

Ein Meilenstein in der Entwicklung  der Insolvenzordnung!

Hier haben Sie jetzt die Möglichkeiten außerhalb eines Insolvenzverfahrens Ihr Unternehmen zu restrukturieren und genießen u.U. dennoch Vollstreckungsschutz. Es gibt keine Negativmerkmale im Handelsregister und in der Crefo.

Sie können in Ruhe Ihr Unternehmen sanieren ohne Insolvenz in Eigenverwaltung- Schutzschirmverfahren etc.

Voraussetzung ist, dass ihr Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit sollten Sie schleunigst handeln um in den Genuss dieses Verfahrens zu kommen.

Informieren Sie sich jetzt!


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