In
einer Krise ist die
Lage angespannt und jeder muss sich zwingen, rational zu
denken.
Die
Betriebliche
Altersversorgung (bAV) eines Unternehmens basiert in vielen
Fällen auf Lebensversicherungsprodukten,
die ja insbesondere bei den Abschlussjahren 1999 bis
einschließlich 2007 wegen
fehlerhafter oder fehlerhafter Unterlagen oft widerrufbar
sind. Dies ist das
Ergebnis viele Urteile des BGH und des EuGH in den letzten
Jahren, die jedoch
viel zu Verbraucherseitig verwertet wurden.
Für
viele Freiberufler;
Selbständige, Personengesellschaften und KMUs, die keine
juristischen Personen
sind, also auch alle GmbH (UG) & Co KGs bietet sich in dem
Widerruf eine
Möglichkeit, eingezahlte Beiträge komplett zurückzuholen.
Zinsen können sogar
noch dazukommen.
Allein
der Beweis des Zugangs
der Unterlagen oder die Vorlage von Originalen stellt viele
Versicherer vor
nicht lösbare Probleme. Meist sind nämlich nur noch
Mikroverfilmungen
vorhanden. Diese genügen nicht den Anforderungen des sog.
Strengbeweises nach ZPO.
Hinzu
kommen noch die inhaltlichen
Fehler in den Widerrufsbelehrungen, die auch in diesem Bereich
den Unternehmern,
die ja die Versicherungsnehmer sind, helfen können, Schätze zu
heben.
Es
lassen sich eine
Reihe von positiven Effekten erzielen, die nur bei einem
Widerruf nie aber bei
einer Kündigung zutage treten.
Daher
verbietet es
sich für jeden Unternehmensleiter aber auch für jeden
Sanierer, die bAV zu
kündigen oder beitragsfrei zu stellen. Die einzig richtige
Erklärung ist der
Widerruf der Vertragserklärung.
Nur so
sind positive Auswirkungen
auf die Steuerlast, die Sozialversicherungsbeiträge und
natürlich auf die Frage
der Insolvenzreife des Unternehmens möglich.
Wenn
nämlich der Widerruf
zu Erstattungsansprüchen bei Sozialversicherungsträgern oder
Finanzämtern
führt, dann kann Aufrechnung erklärt und wegen der
Erfüllungswirkung der
Aufrechnung günstigenfalls auch der Wegfall der Strafbarkeit
der Nichtabführung
einzelner Nebenlohnansprüche denkbar sein.
Kommt
dazu noch Geld in
die Kasse, dann ist zumindest ein Teil der Krise bewältigt.
Sprechen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine mail: recht@insolvenzkonzept.de