Die Fortführungsfähigkeit eines Unternehmens ist immer dann
gegeben, wenn die betriebswirtschaftlichen Rahmendaten vorhanden,
die Zahlungsfähigkeit gegeben ist und ein Markt vorhanden ist, der
eine bestimmte wirtschaftliche Zukunft wenigstens mit hoher
Wahrscheinlichkeit erwarten lässt.
Die Erstellung einer positiven Fortführungsprognose ist also
gleichzeitig die Prüfung und auch der Beweis, dass eine
Zahlungsunfähigkeit nicht vorhanden ist und dass das Unternehmen
zukünftig wahrscheinlich wirtschaftlich erfolgreich tätig sein wird.
Wesentlicher Bestandteil einer positiven Fortführungsprognose ist
damit ein konservativer Liquiditätsplan, der nach den betrieblichen
und branchenspezifischen Anforderungen im Prüfungszeitraum
darzustellen ist.
Eine positive Fortführungsprognose ist die Zusammenfassung einer
Umsatz- und Ertragsplanung –eine Planung der Fortführung unter
Vollkosten – und eine entsprechende Liquiditätsplanung.
Mit der Umsatz- und Ertragsplanung in Verbindung mit der Entwicklung
(Lagerbestände, halbfertige Arbeiten, Forderung und
Verbindlichkeiten etc.) im Prognosezeitraum muss dann eine
entsprechende Planbilanz zusätzlich erarbeitet werden.
Gerade vor dem Hintergrund des Blicks auf Eigenkapitalentwicklung –
und damit verbundener Insolvenzszenarien – ist eine Planbilanz ein
„Muss“ im Rahmen der positiven Fortführungsprognose. Positive
Fortführungsprognosen werden entweder als Entlastungsgrundlage für
überschuldete Unternehmen benötigt oder als Entscheidungshilfe bei
der Kreditvergabe, wenn das Unternehmen in wirtschaftlich
schwieriger Lage ist und bereits bei den Finanzinstituten in den
Sanierungs-/ Restrukturierungsabteilungen geführt wird.
Alle Annahmen, die in der Planung einfließen, müssen konservativ
hergeleitet und plausibel erklärt werden.
Damit einhergehend sind auch sogenannte weiche Faktoren mit
einzubeziehen, wie z. B. Fähigkeit des Managements, Kompetenz der
Geschäftsführer, die sich auf den Markt bzw. das Marktumfeld
beziehen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen